Ziele, Aufgaben und Mitglieder
Im Herbst 2020 wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ein Konzept erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz organisiert sind, in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterstützt werden können. Das Konzept wurde am 17. Mai 2021 mit einer gemeinsamen Erklärung verbindlich in Kraft gesetzt: Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung wurde ein Ausschuss unabhängige Aufarbeitung berufen, der sich im März 2022 konstituiert hat und nachfolgende Aufgaben unabhängig von Weisungen wahrnimmt:
Aufgaben
- Beratung der Ordensgemeinschaften im Prozess der unabhängigen Aufarbeitung,
- Erarbeitung angemessener konzeptioneller Ansätze zur Aufarbeitung (Projektdesign),
- Beratung zu möglichen unabhängigen Aufarbeitungsteams in Ordensgemeinschaften,
- Begleitung des gesamten Aufarbeitungsprozesses u.a. durch Zwischen- und Endberichte,
- Begleitung und Einschätzung der Berichte vor deren Veröffentlichung,
- Beratung in Konfliktfällen,
- Wahrnehmung und auf Wunsch Weiterleitung von Anliegen einzelner Betroffener oder Betroffenengruppen an zuständige interne oder unabhängige Ansprechpersonen.
Der Ausschuss wird durch ein Mandat der jeweiligen Ordensgemeinschaft tätig, die Mitglieder sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Jede Ordensgemeinschaft trägt die Verantwortung für ihren Aufarbeitungsprozess.
Auszug aus der gemeinsamen Erklärung zu Aufarbeitung:
1. Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt, liegt primär in der Verantwortung der oder des jeweiligen Höheren Oberin/Höheren Oberen. Aufarbeitung meint die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen, die Identifikation von systemischen Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen.
2. Die Aufarbeitung soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen und ein Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung geleistet werden.
Mitglieder & Geschäftsordnung
Der Ausschuss versteht sich als nicht hierarchisches Team
Vorsitzende Dr. Andrea Schleu
Stellvertreter Dr. Robert Köhler
Maria Hanisch
Matthias Nitsch
Prof. Dr. Martin Rehak
Marie Anne Willemsen
Sr. Lioba Zahn OSB
Geschäftsstelle Martina Köß
Im Ausschuss sind u.a. folgende Qualifikationen vertreten: Organisationsberatung, Supervision, Coaching, Projektentwicklung, Fachberatung zu sexualisierter Gewalt, Psychologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Psychotherapie,
Traumatherapie, Kirchenrecht, Theologie sowie der Blick aus der Betroffenenperspektive.
Der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben: Geschäftsordnung
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